curae.me

Positionspapier des Deutschen Behindertenrates (DBR) zum Thema „Barrierefreier Tourismus“

Kurzfassung

Das Positionspapier des Deutschen Behindertenrates (DBR) zum Thema “Barrierefreier Tourismus” zielt darauf ab, den Zugang Tourismus zu verbessern. Dabei fordert der DBR die Einhaltung von barrierefreien Standards für touristische Einrichtungen und Dienstleistungen. Weiterhin fordern Sie die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bei der Planung und Umsetzung von Tourismusangeboten. Es werden außerdem Empfehlungen für die Bereiche Unterkunft, Verkehr, Freizeit und Kultur sowie Information und Kommunikation ausgesprochen, um Barrierefreiheit zu erreichen. Der DBR betont dabei die Vorteile für die gesamte Tourismusbranche, wenn sie sich für Barrierefreiheit einsetzt, dadurch sie eine größere Zielgruppe anspricht und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit steigert.

Im Einzelnen

1. Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf umfassende Teilhabe am Tourismus. Barrierefreiheit ist dafür eine entscheidende Voraussetzung. Deshalb setzt sich der DBR dafür ein, dass nicht nur die UN-BRK, sondern alle bestehenden gesetzlichen Regelungen und Normvorgaben zu dieser Thematik auf allen Entscheidungsebenen mit Konsequenz umgesetzt werden.
2. Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Der DBR erwartet, dass entlang der gesamten touristischen Servicekette an einer flächendeckenden, nachhaltigen, strategischen Planung für Barrierefreiheit im Tourismus gearbeitet wird und dies eine konkrete operative Umsetzung in der Angebotsgestaltung, in der Kommunikation und im Vertrieb erfährt. Der DBR fordert vom Bund, auf Grundlage seiner nationalen Tourismusstrategie einen koordinierten Masterplan für barrierefreien Tourismus in Zusammenarbeit mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und der Tourismuswirtschaft aufzustellen und konkrete Umsetzungsschritte festzulegen. Dabei ist der DBR aktiv einzubeziehen.

Ansprechpartner

3. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ebenso wie das Kompetenzzentrum Tourismus kompetente Ansprechpartner*innen für das Thema barrierefreier Tourismus werden. Etwaige Mehraufwendungen müssen von der öffentlichen Hand übernommen werden.
4. Ein zentrales Element für die Gewährleistung einer umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist das Informations- und Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ (RfA). Detaillierte und verlässliche Informationen über die Barrierefreiheit genauer gesagt bestehende Barrieren sind eine entscheidende Voraussetzung, um Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen die Entscheidung zu ermöglichen, welche der touristischen Einrichtungen für sie uneingeschränkt, eingeschränkt oder überhaupt nicht nutzbar sind. RfA bedarf einer grundlegenden Neuausrichtung. Mit nur rund 2.500 zertifizierten Objekten bei circa 650.000 bestehenden tourismusrelevanten Angeboten wird das Ziel, umfassend über Barrierefreiheit genauer gesagt bestehende Barrieren zu informieren, nicht erreicht. Aus Sicht des DBR muss das Ziel von RfA sein, möglichst alle tourismusrelevanten Objekte in dieses System einzubeziehen. Das wird nach Auffassung des DBR nur gelingen, wenn die Information über den Status der Barrierefreiheit für alle tourismusrelevanten Objekte zur gesetzlichen Pflicht wird.

Nationale Tourismusstrategie

5. Der DBR begrüßt, dass in der nationalen Tourismusstrategie sowie in den „Eckpunkten für die Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ das Thema des barrierefreien Tourismus enthalten ist. Der DBR erwartet, dass es nicht bei Überschriften bzw. Allgemeinplätzen bleibt und dass Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen aktiv in die weitere Entwicklung und Umsetzung der Strategie sowie den dafür gebildeten Gremien einbezogen werden.
6. Nötig sind Aktivitäten zur Schaffung von Barrierefreiheit im Bestand und die Verhinderung des Entstehens neuer Barrieren im Neubau. Der DBR fordert für einen lückenlosen Schutz vor Diskriminierung die Verzahnung und Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
7. Der DBR empfiehlt, in die Ausbildungspläne von touristischen Berufs-, Fach- und Hochschulen das Thema barrierefreier Tourismus verpflichtend aufzunehmen. Notwendig ist weiterhin die Aus- und Weiterbildung für das Personal einschl. des Managements touristischer Anbieter*innen.
8. Ausgehend von der Tatsache, dass die Digitalisierung auch das Reisen und den Tourismus immer weiter durchdringt, fordert und unterstützt der DBR die Entwicklung digitaler Anwendungen, die allen am Reisen Interessierten den barrierefreien Zugang zu Informationen sowie die barrierefreie Nutzung touristischer Angebote gewährleisten und garantieren. Analoge Alternativen müssen weiterhin vorgehalten werden.

Bedeutender Arbeitgeber

9. Die Tourismuswirtschaft ist auch eine bedeutende Arbeitgeberin in Deutschland. Der DBR erwartet von Politik und Wirtschaft deutlich mehr Initiativen, um mehr Menschen mit Behinderungen in der Tourismuswirtschaft eine Ausbildung und Arbeit (auf dem ersten Arbeitsmarkt) zu ermöglichen.
10. Angesichts der nicht mehr aktuellen Daten der Studien zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des barrierefreien Tourismus aus den Jahren 2008 und 2014 empfiehlt der DBR der Bundesregierung, eine neue Studie in Auftrag zu geben.
11. Der DBR erwartet von der Bundesregierung Engagement zur Einführung eines europäischen Behindertenausweises unter Beachtung der Positionen des DBR.

Sensibilisierung

12. Aus Sicht des DBR ist der Sensibilisierung für Barrierefreiheit im Tourismus, dem nationalen wie auch dem internationalen Erfahrungsaustausch auf diesem Gebiet sowie der Förderung und Unterstützung aller Initiator*innen grundsätzlich auf allen Entscheidungsebenen mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
13. Der DBR erwartet, dass der Tag des barrierefreien Tourismus auf der ITB zusammen mit dem DBR weiterentwickelt und auch künftig vom Bund gefördert wird.

Deutscher Behindertenrat – Deutscher Behindertenrat 

Das Original-Schriftstück von André Novak (27.04.2023) – DBR-Positionspapier_Barrierefreier-Tourismus

Schauen Sie sich doch mal im Ausland um

Wenn Sie einen barrierefreien Urlaub oder Ausflug planen, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Bedürfnisse und Anforderungen erfüllt werden. Barrierefreie Reiseziele bieten spezielle Anpassungen und Einrichtungen, um sicherzustellen, dass alle Besucher den gleichen Zugang haben. Sie sollten sich daher im Vorfeld über barrierefreie Unterkünfte und Sehenswürdigkeiten informieren. Auf unserer Webseite finden Sie nützliche Informationen und Links zu entsprechenden Angeboten.

Klicken Sie auf die unten stehenden Links, um mehr über barrierefreie Reiseziele und Angebote zu erfahren:

  • Barrierefreie Unterkünfte: Hier finden Sie eine Liste von Unterkünften, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingestellt sind.
  • Barrierefreie Sehenswürdigkeiten: Entdecken Sie barrierefreie Sehenswürdigkeiten und Ausflugsziele in Ihrer Nähe oder in Ihrem Reiseziel.

Deutschsprachige ambulante Pflege im Ausland

Wir möchten SIE darauf hinweisen, dass in manchen barrierefreien Urlaubsregionen auch deutschsprachige ambulante Pflege angeboten wird. Wenn sie Unterstützung bei der täglichen Pflege benötigen, sollten SIE sich im Vorfeld über entsprechende Angebote informieren.

Auf unserer Webseite finden Sie auch Informationen zu barrierefreien Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten in Ihrer Urlaubsregion. Klicken Sie auf den unten stehenden Link, um mehr zu erfahren:

  • Ambulante Pflegedienste: Hier finden Sie eine Liste von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten.

PS: Dieser Blog enthält Werbeplatzierungen. 

curae.me – Newsletter hier abonnieren. 

Über curae.me

Lesen Sie noch mehr über Urlaubspflege und Barrierefreiheit auf unserem BLOG

curae.me – Datenschutz 

curae.me – Impressum

E-Mail – Kontaktformular

BLOG für Urlaubspflege vereinbaren

Feedback

Liebe Kundinnen und Kunden,

wir laden Sie herzlich ein, Ihre Erfahrungen mit unserer Dienstleistung auf Google zu bewerten. Ihr Feedback ist für uns sehr wertvoll, da es uns hilft, unseren Service kontinuierlich zu verbessern. So können wir besser auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche eingehen. Wir sind für Sie da und bemühen uns, Ihnen ein Höchstmaß an Unterstützung und Informationen zu bieten. Wir freuen uns über eine 5-Sterne-Bewertung. Sollten Sie weitere Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie bitte nicht, uns hier zu kontaktieren. Bewerten Sie uns hier auf Google.

Skip to content